Ersttermin | Osteopathie (80min) | 105 € |
Folgetermin | Osteopathie (60min) | 95 € |
Anamnese und Behandlung(75min) | 95 € | |
Shiatsu (60min) | 65 € | |
Akupunktur (30min) | 35 € | |
Beratungsgespräch | 20 € | |
Hypnosetherapie/ EFT (90min) | 105 € | |
Die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker werden i.d.R. von den Privaten Kranken- und Krankenzusatzver- sicherungen, im Rahmen des jeweils gewählten Tarifes, erstattet. Des Weiteren erstatten Beihilfestellen (z.B. Beamte und Post) anteilig die Kosten.
Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht die Kosten für einen Heilpraktiker. Hier kann eine Zusatzversicherung helfen.
Hinweise für Osteopathie
Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich inzwischen an den Kosten für Osteopathie. Zur genauen Abklärung der Kostenübernahme ist ein Gespräch mit Ihrer Krankenversicherung empfehlenswert.
Sollte Ihre Krankenkasse Osteopathie unterstützen, benötigen Sie für die Kostenerstattung eine „ärztliche Empfehlung für Osteopathie“. Diese erhalten Sie z.B. bei Ihrem Hausarzt, Orthopäden, Kieferorthopäden, etc. Eine entsprechende Empfehlung ist kontingentunabhängig, sodass Ärzte in Bezug auf die Anzahl der Empfehlungen pro Quartal nicht eingeschränkt sind.
Durch meinen Abschluss (DO Osteopathie) und der Mitgliedschaft im Berufsverband (VWOD) ist die Praxis für Naturheilkunde & Osteopathie bei den Krankenkassen anerkannt.
Das Honorar für die erbrachte Dienstleistung ist – wenn nicht vorher anders vereinbart – jeweils nach der Behandlung in bar zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt dabei unabhängig von einer möglichen Erstattung durch einen Versicherungsträger.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass für Termine, die zu kurzfristig abgesagt werden (weniger als 24 Stunden) oder ohne Absage nicht wahrgenommen werden, ein Ausfallhonorar berechnet wird.